Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe

Familien bilden das Fundament unserer Gesellschaft. Sie zu stärken gehört zur CVP-Politik. Nach wie vor werden jedoch Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Sowohl bei den Steuern als auch bei den Sozialversicherungen.
Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 14 Abs. 2 (neu)
2 Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen.
Was will die Initiative?
Die Initiative will die Benachteiligung der Ehe gegenüber andern Lebensformen konsequent beseitigen und enthält einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber: Verheiratete Paare dürfen gegenüber Konkubinatpaaren nicht mehr benachteiligt werden.
Wem nützt die Initiative?
Von der Initiative profitieren alle verheirateten Paare. Diejenigen, welche das traditionelle Einverdiener-Familienmodell leben, Doppelverdienerpaare, Paare, bei denen ein Partner einer Teilzeitarbeit nachgeht und vorallem auch Rentnerpaaare. Diese werden gegenüber AHV-Konkubinatspaaren nicht mehr benachteiligt.
Rechnungsbeispiele
Diese Rechnungsbeispiele zeigen die heutige ungerechte Situation verheirateter Paare auf.
- Junges Paar.
- Ehepaar mit Vermögen.
- Rentner mit Anspruch auf Maximalrente.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie im Argumentarium «Für die Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» der CVP Schweiz.
Unterschrift
Ich unterstütze die Initiative. Unterschreiben auch Sie.
Fokus
Kantons- und Regierungsratswahlen
Die Ergebnisse der Kantons- und Regierungsratswahlen vom 11. März 2012 liegen vor. Informieren Sie sich über die Resultate der kandidierenden Frauen.




